Bildungs- und Teilhabepaket
Nachhilfe kostenlos über das Bildungs- und Teilhabepaket
Viele Familien haben Anspruch auf kostenlose Lernförderung. Nach der Bewilligung rechnen wir direkt mit dem zuständigen Amt ab. Sie zahlen nichts.
Wer kann Unterstützung bekommen?
Ein Anspruch kann bestehen, wenn Ihre Familie eine der folgenden Leistungen erhält:
- Bürgergeld
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Sozialhilfe
- Asylbewerberleistungen
Einfach erklärt
Was das für Ihre Familie bedeutet
Wird die Lernförderung genehmigt, entstehen Ihnen für den bewilligten Unterricht keine Kosten. ILAM übernimmt die direkte Abrechnung mit dem Amt.
- 01
Kontakt aufnehmen
Sie melden sich bei ILAM und schildern kurz, wobei Ihr Kind Unterstützung braucht.
- 02
Anspruch und Bedarf klären
Wir besprechen Ihre Situation und welche Bestätigung die zuständige Stelle verlangt.
- 03
Antrag einreichen
Wie der Antrag genau abläuft, klären wir im persönlichen Gespräch. Wir unterstützen Sie dabei individuell – Schritt für Schritt.
- 04
Unterricht beginnen
Nach der Bewilligung startet die Online-Nachhilfe. ILAM rechnet direkt mit dem Amt ab.
Unterlagen persönlich klären
Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von der zuständigen Stelle und Ihrer persönlichen Situation ab. Wir klären die benötigten Unterlagen im Gespräch und unterstützen Sie individuell bei den nächsten Schritten.
Aktuell mögliche Regionen
ILAM Bildung rechnet derzeit im Schwalm-Eder-Kreis und in Offenbach ab. Dazu gehören im regionalen Umfeld unter anderem Wabern, Fritzlar, Borken, Homberg und Melsungen.
Die konkrete Zuständigkeit wird im Gespräch geklärt.
Häufige Fragen
Antworten zum Bildungspaket
Unverbindlich prüfen lassen
Markieren Sie bei Ihrer Anfrage einfach, dass Sie das Bildungspaket nutzen möchten.
